Unser Angebot
Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie dennoch einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Beratung
Wir beraten Sie umfangreich, damit Sie gut informiert sind und unterstützen Sie beim Ausfüllen von Anträgen.
Sowie Schulung und Beratung pflegender Angehöriger.

Leistungen körperbezogener Pflegemaßnahmen
- Hilfe bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Inkontinenzversorgung
- Spezielle Lagerungen
- Förderung und Erhaltung der Mobilität
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Verhinderungspflege
Sind Ihre pflegenden Angehörigen verhindert durch Urlaub oder Krankheit? Übernehmen wir die Pflege.

Betreuungs- und Entlastungsleistung
- Betreuung
- Freizeitgestaltung
- Begleitung bei Aktivitäten und Besuchen
- Biografiearbeit
- Unterhaltungen

Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigung der Räumlichkeiten
- Fenster putzen
- Abwäsche
- Wäschepflege
- Abfallentsorgung

Extras
- Privatleistungen
- Hausmeistertätigkeiten
- Mahlzeitendienste
- Brötchenservice
- Grab- oder Gartenpflege
- Arzt-und Behördengänge
- Vermittlung und Besorgung von Pflegehilfsmitteln
Einfach erklärt…
Beratungsgespräch
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Verhinderungspflege
Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege verhindert sind oder einfach mal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung bis 3539 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Dies nennt man Entlastungsbudget. Es müssen keine Anträge gestellt werden, dennoch müssen Sie der Pflegekasse mitteilen, dass Sie die Leistung nutzen.
Kurzzeitpflege
Ist für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituation bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Wie bei der Verhinderungspflege nennt sich das Entlastungsbudget von insgesamt 3539 €, ebenfalls kann der Entlastungsbetrag (131 €) eingesetzt werden (für Verpflegung, Unterkunft).
Gemeinsames Entlastungsbudget = Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege = 3539 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Dieser Betrag kann für Betreuungsmaßnahmen, sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung genutzt werden. Ausschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag außerdem auch für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung beim Duschen oder Baden.
Kontakt
PflegeSENIO
Rockenthin 39,29410 Salzwedel
Telefon: 039038909090
E-Mail: info@pflegesenio.de
WhatsApp: 015129034638

