Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie dennoch einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir beraten Sie umfangreich, damit Sie gut informiert sind und unterstützen Sie beim Ausfüllen von Anträgen.
Sowie Schulung und Beratung pflegender Angehöriger.
Sind Ihre pflegenden Angehörigen verhindert durch Urlaub oder Krankheit? Übernehmen wir die Pflege.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach mal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung bis zu 1685 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt. Wenn Sie das zusätzliche Butget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in der stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie dies in das Butget der Verhinderungspflege (843 € pro Jahr) mit einfließen lassen. Damit kann das Verhinderungspflegebutget auf 2528€ aufgestockt werden.
Ist für Pflegebedürftige, die nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituation bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Die Höhe beträgt 1854 €. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel der Verhinderungspflege können auch für die Kurzzeitpflege (insgesamt 3539 €) eingesetzt werden, ebenfalls kann der Entlastungsbetrag (131 €) eingesetzt werden (für Verpflegung, Unterkunft).
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Dieser Betrag kann für Betreuungsmaßnahmen, sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung genutzt werden. Ausschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag außerdem auch für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung beim Duschen oder Baden.
PflegeSENIO
Rockenthin 28,29410 Salzwedel
Telefon: 039038241
E-Mail: info@pflegesenio.de
WhatsApp: 015129034638
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